Kurs für Nachbarschaftshelfer*innen gem. §45 SGB XI am 15. und 16. Oktober 2021 in Rhynern

 

Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/ Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Nachbarschaftshelfer*innen“ oder auch „Einzelkräften“ erbracht werden. Der kostenlose Kurs - ein Gemeinschaftsprojekt der Altengerechten Quartiersentwicklung Rhynern – Mitte und dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland - ist offen für alle Bürger*innen der Stadt Hamm. Anmeldungen nimmt Frau Schmidt unter Telefon 02385 - 4375 928 oder per Mail an conny.schmidt@mayday-rhynern.de entgegen. Der Kurs richtet sich an Personen, die auf der Basis von Nachbarschaftshilfe tätig werden möchten oder bereits tätig sind.

 

Voraussetzungen für Anerkennung und Abrechnung der Leistungen:

 

· Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI

 

· Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz (gilt nur für Einzelkräfte).

 

· mindestens Pflegegrad 1

 

· es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit der pflegebedürftigen Person

 

· die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft

 

 

Mehr Infos im angehängten Flyer

 

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